Klingberg gehört zur Gemeinde Scharbeutz und liegt am Großen Pönitzer See. Diese Ortschaft überzeugt durch seine idyllische und ruhige Lage 3 km von der Ostsee entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Banken und alles was noch zum täglichen Leben...
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Klingberg gehört zur Gemeinde Scharbeutz und liegt am Großen Pönitzer See. Diese Ortschaft überzeugt durch seine idyllische und ruhige Lage 3 km von der Ostsee entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Banken und alles was noch zum täglichen Leben benötigt wird ist im nahe gelegenen Ort Scharbeutz vorhanden, schnell und einfach mit dem Pkw erreichbar. Klingberg selber bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Mehrere Badestellen am Großen Pönitzer See sowie die verschiedenen Wassersportarten, Radwandertouren oder ausgedehnte Spaziergänge im Waldgebiet der Scharbeutzer Heide sind einige davon.
Das Areal befindet sich direkt angrenzend zum Großen Pönitzer See, über einen Privatweg mit dem Pkw erreichbar.
Die Begründung eines „Erstwohnsitzes“ ist nicht gestattet, ebenso die gewerbliche Vermietung. Alleiniger Zweck ist die Nutzung des auf dem Grundstück errichteten Wochenendhauses für den Pächter und seine Familienangehörigen.
Klingberg gehört zur Gemeinde Scharbeutz und liegt am Großen Pönitzer See. Diese Ortschaft überzeugt durch seine idyllische und ruhige Lage 3 km von der Ostsee entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Banken und alles was noch zum täglichen Leben benötigt wird ist im nahe gelegenen Ort Scharbeutz vorhanden, schnell und einfach mit dem Pkw erreichbar. Klingberg selber bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Mehrere Badestellen am Großen Pönitzer See sowie die verschiedenen Wassersportarten, Radwandertouren oder ausgedehnte Spaziergänge im Waldgebiet der Scharbeutzer Heide sind einige davon.
Das Areal befindet sich direkt angrenzend zum Großen Pönitzer See, über einen Privatweg mit dem Pkw erreichbar.
Die Begründung eines „Erstwohnsitzes“ ist nicht gestattet, ebenso die gewerbliche Vermietung. Alleiniger Zweck ist die Nutzung des auf dem Grundstück errichteten Wochenendhauses für den Pächter und seine Familienangehörigen.