Es handelt sich um ein sonniges ca. 1.500 qm Hanggrundstück am Wasser in 1. Reihe – direkt am Hermsdorfer See. Das Grundstück ist zurzeit mit einem Bungalow bebaut.
Das Wassergrundstück ist durchgängig ca. 16 Meter breit und kann mit einem...
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Es handelt sich um ein sonniges ca. 1.500 qm Hanggrundstück am Wasser in 1. Reihe – direkt am Hermsdorfer See. Das Grundstück ist zurzeit mit einem Bungalow bebaut.
Das Wassergrundstück ist durchgängig ca. 16 Meter breit und kann mit einem 2½-geschossigen Baukörper mit maximal ca. 10,00 Meter Hausbreite und mit ca. 300 qm moderner Wohnfläche bebaut werden.
Der untere Grundstücksteil ist ein Naturschutzgebiet.
Eine Bebauung mit einem Architektenhaus ist nur im oberen Bereich zulässig. Bei der Bebauung von Terrassen- oder Nebengebäuden im mittleren Bereich ist zu berücksichtigen, dass eventuell eine Pfahlgründung im Feuchtgebiet / Landschaftsschutzgebiet notwendig ist.
Es gilt die zulässige Geschossflächenzahl von 0,4 und die GRZ von 0,2 im allgemeinen Wohngebiet.
Die Bezugsfertigkeit erfolgt bei Interesse auf Anfrage.
Das Grundstück ist an keine Architektenplanung oder Baufirma gebunden. Die Teilungs- & Vermessungskosten, die Baumfällkosten, sowie die Erschließungskosten sind vom Käufer zu tragen.
Der untere Grundstücksbereich (ca. die letzten 10 Meter) zum Wasser ist Naturschutzgebiet und nicht nutzbar.
Weitere Details erfolgen auf Anfrage.
Es handelt sich um ein sonniges ca. 1.500 qm Hanggrundstück am Wasser in 1. Reihe – direkt am Hermsdorfer See. Das Grundstück ist zurzeit mit einem Bungalow bebaut.
Das Wassergrundstück ist durchgängig ca. 16 Meter breit und kann mit einem 2½-geschossigen Baukörper mit maximal ca. 10,00 Meter Hausbreite und mit ca. 300 qm moderner Wohnfläche bebaut werden.
Der untere Grundstücksteil ist ein Naturschutzgebiet.
Eine Bebauung mit einem Architektenhaus ist nur im oberen Bereich zulässig. Bei der Bebauung von Terrassen- oder Nebengebäuden im mittleren Bereich ist zu berücksichtigen, dass eventuell eine Pfahlgründung im Feuchtgebiet / Landschaftsschutzgebiet notwendig ist.
Es gilt die zulässige Geschossflächenzahl von 0,4 und die GRZ von 0,2 im allgemeinen Wohngebiet.
Die Bezugsfertigkeit erfolgt bei Interesse auf Anfrage.
Das Grundstück ist an keine Architektenplanung oder Baufirma gebunden. Die Teilungs- & Vermessungskosten, die Baumfällkosten, sowie die Erschließungskosten sind vom Käufer zu tragen.
Der untere Grundstücksbereich (ca. die letzten 10 Meter) zum Wasser ist Naturschutzgebiet und nicht nutzbar.
Weitere Details erfolgen auf Anfrage.