Erbbaurecht für ein eingeschossiges Wohnhaus mit Keller und Garage, Baujahr 1974, das als Abrissobjekt gilt.
Das Gebäude zeigt äußerlich Anzeichen von Verfall und Alterung, wodurch es wirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist. Um eine zukünftige...
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Erbbaurecht für ein eingeschossiges Wohnhaus mit Keller und Garage, Baujahr 1974, das als Abrissobjekt gilt.
Das Gebäude zeigt äußerlich Anzeichen von Verfall und Alterung, wodurch es wirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist. Um eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen, sind umfassende Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der Verkehrswert wurde unter der Annahme einer möglichen Nutzung des Grundstücks als unbebautes Erbbaurecht ermittelt. Das Grundstück selbst wird nicht versteigert, sondern der Erbbauberechtigte hat das Recht, es bis zum Ablauf des Erbbaurechts (31.03.2096) zu nutzen.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 200.000,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 140.000,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
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Serviceinformationen:
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