Zum Verkauf steht ein unbebautes Gewerbegrundstück in Berlin-Tempelhof, das Ihnen vielfältige Möglichkeiten für die Realisierung Ihres Bauvorhabens bietet. Das Grundstück befindet sich in einem beschränkten Arbeitsgebiet, welches durch...
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Zum Verkauf steht ein unbebautes Gewerbegrundstück in Berlin-Tempelhof, das Ihnen vielfältige Möglichkeiten für die Realisierung Ihres Bauvorhabens bietet. Das Grundstück befindet sich in einem beschränkten Arbeitsgebiet, welches durch Bebauungsplanüberleitung in ein Gewerbegebiet umgewandelt wurde und gemäß den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans bzw. des Baunutzungsplans bebaut werden darf. Somit profitieren Sie von einer klar geregelten baurechtlichen Grundlage, die eine effiziente und planungssichere Umsetzung Ihres Vorhabens ermöglicht.
Mit der großzügigen Fläche bietet das Grundstück ideale Voraussetzungen für unterschiedlichste gewerbliche Nutzungen – von Lager- und Produktionsflächen über Büro- und Verwaltungsgebäude bis hin zu kombinierten Gewerbeimmobilien. Dank der unbebauten Beschaffenheit entfallen aufwändige Abrissarbeiten, so dass ohne Verzögerung die Planungen beginnen können.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Durch die unmittelbare Nähe zur Stadtautobahn und die gute Erreichbarkeit weiterer Hauptverkehrsstraßen sind kurze Transport- und Lieferwege gewährleistet. Dies ist vor allem für Unternehmen mit hohem Logistikbedarf ein wichtiger Standortvorteil.
Die Lage innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes sorgt zudem für Synergieeffekte mit benachbarten Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Das Grundstück eignet sich daher nicht nur für etablierte Firmen, die ihre Kapazitäten erweitern wollen, sondern auch für Investoren, die auf einen zukunftsträchtigen Wirtschaftsstandort setzen.
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (§ 8 Abs. 1 BauNVO).
Die folgenden Nutzungen sind grundsätzlich zulässig (§ 8 Abs. 2 BauNVO):
Gewerbebetriebe aller Art, z. B. Handwerk, Produktion, Lagerung, Logistik, Dienstleistungsgewerbe, Werkstätten, Lagerhäuser und Lagerplätze; betriebsbezogene Anlagen, z. B. Verwaltungsgebäude, Kantinen, technische Nebengebäude; Anlagen für Verwaltungen; Tankstellen; Anlagen für sportliche Zwecke, wenn sie nicht erheblich störend sind.
Ausnahmsweise sind auch zulässig (§ 8 Abs. 3 BauNVO):
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter; Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke; Vergnügungsstätten, wenn sie nicht wesentlich störend sind. Die Gemeinde muss diese Ausnahmen im Bebauungsplan ausdrücklich zulassen.
Hier die wichtigsten Eckdaten zur Bebaubarkeit:
- Grundstücksgröße: ca. 1.907 m²
- Grundflächenzahl (GRZ): 0,5 (maximal überbaubare Grundstücksfläche), somit maximal ca. 953,5 m²
- Baumassenzahl (BMZ): 3,6 (maximal zu errichtende Baumasse), somit maximal ca. 6.865,2 m³
Damit GRZ und BMZ gleichzeitig voll ausgereizt werden, gilt somit eine maximale Geschosshöhe von insgesamt 7,2 m.
Somit gilt beispielsweise, dass
a) bei einer Geschosshöhe von je 3,6 m sind bis zu ca. 1.907 m² Bruttogeschossfläche möglich,
b) bei einer Geschosshöhe von je 3 m sind bis zu ca. 2.288 m² Bruttogeschossfläche möglich,
c) bei einer Geschosshöhe von 2,7 m sind bis zu ca. 2.542 m² Bruttogeschossfläche möglich,
d) bei einer Geschosshöhe von 2,5 m sind bis zu ca. 2.746 m² Bruttogeschossfläche möglich.
Bei 2,50 m Geschosshöhe ist die maximal mögliche Gesamt-BGF ca. 2.746 m².
Für die gleichzeitige Vollausnutzung von GRZ und BMZ bietet sich dann eine 3-geschossig Bebauung mit je rund 915 m² Grundfläche an.
Zum Verkauf steht ein unbebautes Gewerbegrundstück in Berlin-Tempelhof, das Ihnen vielfältige Möglichkeiten für die Realisierung Ihres Bauvorhabens bietet. Das Grundstück befindet sich in einem beschränkten Arbeitsgebiet, welches durch Bebauungsplanüberleitung in ein Gewerbegebiet umgewandelt wurde und gemäß den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans bzw. des Baunutzungsplans bebaut werden darf. Somit profitieren Sie von einer klar geregelten baurechtlichen Grundlage, die eine effiziente und planungssichere Umsetzung Ihres Vorhabens ermöglicht.
Mit der großzügigen Fläche bietet das Grundstück ideale Voraussetzungen für unterschiedlichste gewerbliche Nutzungen – von Lager- und Produktionsflächen über Büro- und Verwaltungsgebäude bis hin zu kombinierten Gewerbeimmobilien. Dank der unbebauten Beschaffenheit entfallen aufwändige Abrissarbeiten, so dass ohne Verzögerung die Planungen beginnen können.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Durch die unmittelbare Nähe zur Stadtautobahn und die gute Erreichbarkeit weiterer Hauptverkehrsstraßen sind kurze Transport- und Lieferwege gewährleistet. Dies ist vor allem für Unternehmen mit hohem Logistikbedarf ein wichtiger Standortvorteil.
Die Lage innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes sorgt zudem für Synergieeffekte mit benachbarten Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Das Grundstück eignet sich daher nicht nur für etablierte Firmen, die ihre Kapazitäten erweitern wollen, sondern auch für Investoren, die auf einen zukunftsträchtigen Wirtschaftsstandort setzen.
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (§ 8 Abs. 1 BauNVO).
Die folgenden Nutzungen sind grundsätzlich zulässig (§ 8 Abs. 2 BauNVO):
Gewerbebetriebe aller Art, z. B. Handwerk, Produktion, Lagerung, Logistik, Dienstleistungsgewerbe, Werkstätten, Lagerhäuser und Lagerplätze; betriebsbezogene Anlagen, z. B. Verwaltungsgebäude, Kantinen, technische Nebengebäude; Anlagen für Verwaltungen; Tankstellen; Anlagen für sportliche Zwecke, wenn sie nicht erheblich störend sind.
Ausnahmsweise sind auch zulässig (§ 8 Abs. 3 BauNVO):
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter; Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke; Vergnügungsstätten, wenn sie nicht wesentlich störend sind. Die Gemeinde muss diese Ausnahmen im Bebauungsplan ausdrücklich zulassen.
Hier die wichtigsten Eckdaten zur Bebaubarkeit:
- Grundstücksgröße: ca. 1.907 m²
- Grundflächenzahl (GRZ): 0,5 (maximal überbaubare Grundstücksfläche), somit maximal ca. 953,5 m²
- Baumassenzahl (BMZ): 3,6 (maximal zu errichtende Baumasse), somit maximal ca. 6.865,2 m³
Damit GRZ und BMZ gleichzeitig voll ausgereizt werden, gilt somit eine maximale Geschosshöhe von insgesamt 7,2 m.
Somit gilt beispielsweise, dass
a) bei einer Geschosshöhe von je 3,6 m sind bis zu ca. 1.907 m² Bruttogeschossfläche möglich,
b) bei einer Geschosshöhe von je 3 m sind bis zu ca. 2.288 m² Bruttogeschossfläche möglich,
c) bei einer Geschosshöhe von 2,7 m sind bis zu ca. 2.542 m² Bruttogeschossfläche möglich,
d) bei einer Geschosshöhe von 2,5 m sind bis zu ca. 2.746 m² Bruttogeschossfläche möglich.
Bei 2,50 m Geschosshöhe ist die maximal mögliche Gesamt-BGF ca. 2.746 m².
Für die gleichzeitige Vollausnutzung von GRZ und BMZ bietet sich dann eine 3-geschossig Bebauung mit je rund 915 m² Grundfläche an.