Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,00 % zzgl. MwSt. (inkl. MwSt. 3,57 %) zu zahlen. Sollte der Makler eine niedrigere Provision mit dem Verkäufer vereinbaren, reduziert sich in gleicher Weise die Provision...
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,00 % zzgl. MwSt. (inkl. MwSt. 3,57 %) zu zahlen. Sollte der Makler eine niedrigere Provision mit dem Verkäufer vereinbaren, reduziert sich in gleicher Weise die Provision des künftigen Käufers. Die Maklerprovision ist verdient mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages und fällig mit Rechnungstellung. Berechnungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises hat auf die betragsmäßige Höhe der Provision keinen Einfluss.
Der Überbringer oder vollmachtlose Vertreter haftet in gleicher Weise. Das Angebot gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich erfolgt. Alle Daten sind uns vom Eigentümer übermittelt, deshalb keine Haftung wegen falschen Angaben.