In dem Objekt Fockestraße 61 können Sie einen Tiefgaragenstellplatz (Doppelparker) anmieten. Die maximal zulässige Fahrzeughöhe von 1,50 m darf hierbei nicht überschritten werden.
In dem Objekt Fockestraße 61 können Sie einen Tiefgaragenstellplatz (Doppelparker) anmieten. Die maximal zulässige Fahrzeughöhe von 1,50 m darf hierbei nicht überschritten werden.