Zum Verkauf steht ein ca. 6.000 m² großes Grundstück, das die Möglichkeit bietet, entsprechend dem bestehenden B-Plan sieben Baugrundstücke zu entwickeln. Es soll ein attraktives Einfamilienhausgebiet in offener Bauweise entstehen. Geplant sind...
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Zum Verkauf steht ein ca. 6.000 m² großes Grundstück, das die Möglichkeit bietet, entsprechend dem bestehenden B-Plan sieben Baugrundstücke zu entwickeln. Es soll ein attraktives Einfamilienhausgebiet in offener Bauweise entstehen. Geplant sind überwiegend Einfamilienhäuser, gerne auch mit Einliegerwohnungen. Vereinzelt sind auch Doppelhäuser möglich. Der Bebauungsplan wurde auf der Grundlage eines amtlichen Lageplanes erstellt und entspricht somit den Anforderungen der PlanZVO. Für die Baugrundstücke ist eine maximale Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Die GRZ und die Grundstücksgrößen im Plangebiet entsprechen den heutigen Anforderungen an Eigenheimgrundstücken. Die Mindestgröße der einzelnen Grundstücke beträgt 600 m². Die Bebauung ist maximal zweigeschossig zulässig, die maximale Traufhöhe ist mit 4,50 m festgesetzt. Alle erforderlichen Medien der technischen Ver- und Entsorgung sind nach derzeitigem Kenntnisstand in der Umgebung vorhanden und werden dem Plangebiet zugeführt.
Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne die vollständigen planungsrechtlichen Unterlagen zur Verfügung.
Zum Verkauf steht ein ca. 6.000 m² großes Grundstück, das die Möglichkeit bietet, entsprechend dem bestehenden B-Plan sieben Baugrundstücke zu entwickeln. Es soll ein attraktives Einfamilienhausgebiet in offener Bauweise entstehen. Geplant sind überwiegend Einfamilienhäuser, gerne auch mit Einliegerwohnungen. Vereinzelt sind auch Doppelhäuser möglich. Der Bebauungsplan wurde auf der Grundlage eines amtlichen Lageplanes erstellt und entspricht somit den Anforderungen der PlanZVO. Für die Baugrundstücke ist eine maximale Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Die GRZ und die Grundstücksgrößen im Plangebiet entsprechen den heutigen Anforderungen an Eigenheimgrundstücken. Die Mindestgröße der einzelnen Grundstücke beträgt 600 m². Die Bebauung ist maximal zweigeschossig zulässig, die maximale Traufhöhe ist mit 4,50 m festgesetzt. Alle erforderlichen Medien der technischen Ver- und Entsorgung sind nach derzeitigem Kenntnisstand in der Umgebung vorhanden und werden dem Plangebiet zugeführt.
Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne die vollständigen planungsrechtlichen Unterlagen zur Verfügung.
Kosten
Kaufpreis
265.000 €
Kaufpreis pro m²
44 €
Käuferprovision
Käuferprovision 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Wohngrundstück
Hauptobjektart
Grundstück
Vertragsart
Kauf
Grundstücksfläche (ca.)
6.023 m²
Erschließung
Voll erschlossen
Ausstattung
- Baugrundstück für sieben Bauplätze nach B-Plan - vorrangig Einfamilienhäuser bzw. Doppelhäuser möglich - technische Ver-und Entsorgung liegt an und wird dem Plangebiet zugeführt
- Baugrundstück für sieben Bauplätze nach B-Plan - vorrangig Einfamilienhäuser bzw. Doppelhäuser möglich - technische Ver-und Entsorgung liegt an und wird dem Plangebiet zugeführt
Lage
Das Plangebiet befindet sich in Limberg, einem Ortsteil der Gemeinde Kolkwitz. Da die vorhandenen Potenziale bereits hauptsächlich erschlossen sind, hat die Gemeinde Kolkwitz die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanes für die Wohnbaunutzung...
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Das Plangebiet befindet sich in Limberg, einem Ortsteil der Gemeinde Kolkwitz. Da die vorhandenen Potenziale bereits hauptsächlich erschlossen sind, hat die Gemeinde Kolkwitz die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanes für die Wohnbaunutzung beschlossen. Verkehrstechnisch ist Limberg gut erschlossen, die Landstraße L49 sowie eine Bushaltestelle der Strecke Cottbus-Vetschau befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Das Plangebiet befindet sich in Limberg, einem Ortsteil der Gemeinde Kolkwitz. Da die vorhandenen Potenziale bereits hauptsächlich erschlossen sind, hat die Gemeinde Kolkwitz die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanes für die Wohnbaunutzung beschlossen. Verkehrstechnisch ist Limberg gut erschlossen, die Landstraße L49 sowie eine Bushaltestelle der Strecke Cottbus-Vetschau befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Kolkwitz / Limberg Brandenburg Deutschland (03099)
Die genaue Anschrift erfahren Sie vom Anbieter
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners...
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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