Grundstück für die Bebauung von Einfamilienhäusern
Es muss ein Antrag bei der Gemeinde/Bauamt gestellt werden,
für die Erweiterung des Bebauungsplanes.
Beantragung einer Baugenehmigung, bei Bau eines Hauses,
durch den Käufer erforderlich!
Eventuelle...
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Grundstück für die Bebauung von Einfamilienhäusern
Es muss ein Antrag bei der Gemeinde/Bauamt gestellt werden,
für die Erweiterung des Bebauungsplanes.
Beantragung einer Baugenehmigung, bei Bau eines Hauses,
durch den Käufer erforderlich!
Eventuelle Bebauung von Einfamilienhäusern, Einfamilienhäusern im Bungalowstil, Zweifamilienhäusern oder Doppelhaushälften möglich.
Grundstück: 5.832 m² - davon aktuell ca. 1.500 m² als Ausgleichsfläche
Medien am Grundstück anliegend:
Wasser-, Abwasser-, Elektro-, Erdgas- und Telefonanschlüsse