Dieses mit Bäumen bewachsene Baugrundstück ist auf zwei Seiten von Villen und Mehrfamilienhäusern umgeben, auf zwei von Wald und Wiese.
Innen- oder Außenbereich, Wald - ja oder nein, das sind deshalb hier die entscheidenden Fragen, ob man überhaupt...
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Dieses mit Bäumen bewachsene Baugrundstück ist auf zwei Seiten von Villen und Mehrfamilienhäusern umgeben, auf zwei von Wald und Wiese.
Innen- oder Außenbereich, Wald - ja oder nein, das sind deshalb hier die entscheidenden Fragen, ob man überhaupt bauen darf.
Die Wirtschaftsart dieses Flurstücks wurde erst 2020 von Landwirtschaftsfläche in Gebäude- und Freifläche umgewandelt. Ziel kann eigenlich nur die Bebauung gewesen sein. Wer in den Flächennutzungsplan schaut, fühlt sich bestätigt - das Objekt befindet sich auf einer Wohnbaufläche mit geringer Wohndichte.
Die Stadt Dresden ist jedoch der Meinung, dass man hier kein Wohnhaus errichten darf, weil sich das Flurstück im Außenbereich befindet und im Wald liegt.
Klar ist, dass es sich nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet. Im Innenbereich liegt ein Grundstück aber auch dann, wenn eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung besteht, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Klar, was wem welchen Eindruck vermittelt, das ist verschieden.
Ob es sich hier um Wald handelt? Die Vereinten Nationen sagen: Wald muss eine Mindestfläche von 0,5 ha haben. Diese Fläche braucht nur zu einem Zehntel von Baumkronen überschirmt sein. Das Sächsische Waldgesetz sagt: Wald ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche, die durch ihre Größe geeignet ist, eine Nutz-, Schutz- oder Erholungsfunktion auszuüben.
Wie groß eine Fläche sein muss, um sich erholen zu können? Manchen reichen zehn Quadratmeter. Wenn Sachsen zu den Vereinten Nationen gehört, haben wir vielleicht eine Chance - dann müsste man mal die Bäume der Nachbarn zählen.
Das Objekt ist also was für eine Gruppe von Architekten, Rechtsanwälten, Prominenten und Optimisten...
Dieses mit Bäumen bewachsene Baugrundstück ist auf zwei Seiten von Villen und Mehrfamilienhäusern umgeben, auf zwei von Wald und Wiese.
Innen- oder Außenbereich, Wald - ja oder nein, das sind deshalb hier die entscheidenden Fragen, ob man überhaupt bauen darf.
Die Wirtschaftsart dieses Flurstücks wurde erst 2020 von Landwirtschaftsfläche in Gebäude- und Freifläche umgewandelt. Ziel kann eigenlich nur die Bebauung gewesen sein. Wer in den Flächennutzungsplan schaut, fühlt sich bestätigt - das Objekt befindet sich auf einer Wohnbaufläche mit geringer Wohndichte.
Die Stadt Dresden ist jedoch der Meinung, dass man hier kein Wohnhaus errichten darf, weil sich das Flurstück im Außenbereich befindet und im Wald liegt.
Klar ist, dass es sich nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet. Im Innenbereich liegt ein Grundstück aber auch dann, wenn eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung besteht, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Klar, was wem welchen Eindruck vermittelt, das ist verschieden.
Ob es sich hier um Wald handelt? Die Vereinten Nationen sagen: Wald muss eine Mindestfläche von 0,5 ha haben. Diese Fläche braucht nur zu einem Zehntel von Baumkronen überschirmt sein. Das Sächsische Waldgesetz sagt: Wald ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche, die durch ihre Größe geeignet ist, eine Nutz-, Schutz- oder Erholungsfunktion auszuüben.
Wie groß eine Fläche sein muss, um sich erholen zu können? Manchen reichen zehn Quadratmeter. Wenn Sachsen zu den Vereinten Nationen gehört, haben wir vielleicht eine Chance - dann müsste man mal die Bäume der Nachbarn zählen.
Das Objekt ist also was für eine Gruppe von Architekten, Rechtsanwälten, Prominenten und Optimisten...