Ein Whirlpool im Schlafzimmer, die große Terrasse auf dem Dach – wer ganz spezielle Vorstellungen von seinem Haus hat, für den kommt nur ein Architektenhaus infrage. Aber auch andere Punkte sprechen für oder gegen ein Architektenhaus. Mehr dazu im Folgenden.
Architektenhaus oder Musterhaus, diese Frage stellen sich die meisten Bauherren zum Anfang ihrer Planungen. Doch nicht alle haben die Entscheidungsfreiheit. Wenn beispielsweise das Grundstück, auf dem das Haus entstehen soll, außergewöhnlich ist, kommt oft nur ein Architektenhaus infrage. Das kann zum Beispiel bei einer starken Hanglage oder bei einem dreieckigen oder gar l-förmigen Schnitt der Fall sein. Denn diese Gegebenheiten machen es in der Regel unmöglich oder sehr teuer ein Musterhaus zu bauen. Dann ist das Architektenhaus das Richtige. Auch wenn das Haus zum Beispiel in einen Stadtkern eingepasst werden soll und sich baurechtlich der Umgebungsbebauung angleichen muss, ist ein Architektenhaus die einzige Wahlmöglichkeit.
Für alle anderen Bauherren stellt sich die Frage: Soll das Eigenheim von einem Architekten individuell geplant werden – also einzigartig sein – oder kann auch ein Musterhaus das Traumhaus sein?
Gut zu wissen: Eigentlich ist auch ein Musterhaus ein Architektenhaus. Denn auch vorgeplante Häuser werden von Architekten erdacht und auch Fertighaushersteller arbeiten mit angestellten Architekten zusammen. Sprachlich werden wir hier jedoch bei der Unterscheidung Architektenhaus – Musterhaus bleiben.
Vor- und Nachteile des Architektenhauses
Ein Architektenhaus hat verschiedene Vor- und Nachteile.
Vorteile des Architektenhauses
Individualität: Der große Vorteil des Architektenhauses ist seine Individualität. Wie bereits beschrieben kann ein Architekt auch ein Haus auf ein außergewöhnliches Grundstück planen und bauen. Er kann aber auch individuelle Wünsche seines Kunden berücksichtigen wie etwa die Dachterrasse oder den Whirlpool im Schlafzimmer. Und nicht nur das. Das Haus kann so geplant werden, dass es in späteren Lebensphasen immer noch passt. Besteht beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, dass später eine Einliegerwohnung abgetrennt werden soll, um ein Elternteil darin zu pflegen oder selbst eine Pflegekraft unterzubringen, kann dies eingeplant werden. Anschlüsse werden dann entsprechend schon in der Bauphase gesetzt und die Raumaufteilung entsprechend gestaltet. Jedes Architektenhaus ist ein Unikat. Bei Musterhäusern sind Sonderwünsche dagegen oft nicht möglich oder mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Mehr Entscheidungsfreiheit: Zur Individualität des Architektenhauses kommt eine größere Entscheidungsfreiheit hinzu, was verbaute Materialien oder die Haustechnik angeht.
Baubegleitung: Wer mit einem Architekten baut, hat einen Fachmann an seiner Seite, der den Bau begleitet und sowohl für den Bauherren als auch für die Fachbetriebe, die im Haus arbeiten, als Ansprechpartner fungiert. Der Architekt hat aber nur einen Vertrag mit dem Bauherrn und vertritt deshalb seine Interessen.
Nachteile des Architektenhauses
Längere Planungsphase: Die Planungsphase dauert bei einem Architektenhaus länger und ist aufwändiger als bei einem Musterhaus. Schließlich muss hier von ganz von vorne begonnen werden. Das bedeutet auch für Bauherren ein Mehr an Terminen, Entscheidungen und E-Mails. Jedoch steht am Ende das individuelle Traumhaus, ganz nach den eigenen Vorstellungen.
Längere Bauphase: Auch die Bauphase dauert bei einem Architektenhaus länger als bei einem Musterhaus. Denn anders als beispielsweise bei einem Fertighaus ist nichts vorgefertigt und die Abläufe nicht eingespielt. Daher ist die Bauphase auch weniger planbar. Während der Bauträger bei einem Musterhaus in der Regel genau sagen kann, wann das Haus bezugsfertig ist – er hat dieses Haus ja schon einige Male vorher gebaut – ist das bei einem Architektenhaus nicht so gut vorherzusagen.
Höhere Kosten: In der Regel ist ein Architektenhaus teurer als ein Musterhaus – schon alleine, weil die Kosten für den Architekten zu den Baukosten hinzukommen. Das muss jedoch nicht unbedingt so sein und hängt ganz individuell vom jeweiligen Haus und der Ausstattung ab. So kann es sein, dass ein großes Fertighaus mit vielen Sonderwünschen am Ende teurer ist, als ein kleineres Architektenhaus ohne teure Extraausstattung.
Kosten für den Architekten
Wie viel der Architekt kostet, hängt von einigen Faktoren ab. Zunächst einmal: das Honorar des Architekten ermittelt sich anhand der Baukosten und wird gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Bauherren können also vorab recht genau einschätzen, wie viel sie für einen Architekten einplanen müssten – sofern sie wissen, wie teuer der Bau in etwa wird. Jedoch ist die HOAI nicht ganz unkompliziert. Denn sie teilt die Arbeit des Architekten zunächst in folgende neun Leistungsphasen ein:
Grundlagenermittlung
Vorplanung samt Kostenschätzung
Entwurfsplanung samt Kostenberechnung
Genehmigungsplanung
Ausführungsplanung
Vorbereitung der Vergabe der einzelnen Gewerbe
Beauftragung der Handwerks- und Bauunternehmen
Betreuung der Baustelle samt Dokumentation
Objektbetreuung nach Fertigstellung
Der Bauherr kann selbst bestimmen, mit welchen dieser Leistungsphasen er den Architekten beauftragen möchte. Lässt er einzelne Leistungen weg, spart das natürlich Kosten ein. Jedoch sollte man sich immer fragen, ob man die Leistung auch wirklich selbst übernehmen kann. Daneben gibt es Honorarzonen, in die das Objekt je nach Schwierigkeitsgrad eingeordnet wird und Honorarmindest- und Höchstsätze, zwischen denen verhandelt werden kann. Hier ist also ein wenig Einlesen gefragt, um abschätzen zu können, wie hoch das Architektenhonorar ausfällt.
Gut zu wissen: Im Durchschnitt beträgt das Honorar für den Architekten etwa 15 Prozent der Baukosten. Das bedeutet, wer ein Haus für 300.000 Euro baut, muss mit rund 45.000 Euro für den Architekten rechnen.
Architektenhaus: Leistungen des Architekten
Anhand der oben aufgeführten neun Leistungsphasen kann man recht gut erkennen, welche Leistungen der Architekt beim Bau eines Architektenhauses erbringt. Wie beschrieben, kann der Bauherr bestimmen, mit welchen dieser Leistungen er den Architekten beauftragen möchte. Jedoch macht es in der Regel nur Sinn, ganz bestimmte Leistungen wegzulassen. Das kann beispielsweise die Objektbetreuung nach der Fertigstellung sein. Auch Handwerker und Bauunternehmen könnten selbst gesucht und beauftragt werden. In der Planung gehören allerdings die Phasen 1 bis 5 zusammen und es macht wenig Sinn, hier eine Phase auszulassen.
Wird der Architekt mit allen Leistungsphasen beauftragt, läuft der Bau eines Architektenhauses folgendermaßen ab. Zunächst ermitteln Bauherr und Architekt gemeinsam die Grundlagen. Wie sehen Grundstück und Bebauungsplan aus? Welche Vorstellungen hat der Bauherr und mit welchem Budget soll gebaut werden? Anschließend startet die eigentliche Planung. Bei der Vorplanung werden Vorstellungen und Baukosten aufeinander abgestimmt. Bei der Entwurfsplanung kann man sich dann ein Bild vom entstehenden Haus machen und die Gesamtkosten, die voraussichtlich anfallen, werden berechnet. Stehen die Baupläne, holt der Architekt die Baugenehmigung ein und erstellt anschließend auch einen Plan, welche Bauunternehmen und Handwerker wann gebraucht werden.
Anschließend geht es an die konkrete Umsetzung. Der Architekt beauftragt die entsprechenden Handwerker und überwacht die Bauausführung. Er betreut und dokumentiert alle Arbeiten. Ist er auch mit der Objektbetreuung beauftragt, sorgt er nach Fertigstellung des Hauses dafür, dass eventuelle Mängel von den ausführenden Handwerksunternehmen beseitigt werden und seine Arbeit endet erst, wenn dies vollständig erledigt ist.