In München sind die Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gastronomiebetrieben streng geregelt, um den hohen Hygienestandards gerecht zu werden. Hier sind einige spezifische Bestimmungen und die zuständigen Behörden für Gastronomiebetriebe in...
mehr lesen
In München sind die Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gastronomiebetrieben streng geregelt, um den hohen Hygienestandards gerecht zu werden. Hier sind einige spezifische Bestimmungen und die zuständigen Behörden für Gastronomiebetriebe in München:
Materialien und Oberflächen
In München müssen alle Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, den Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes entsprechen. Sie müssen aus glatten, nicht porösen und leicht zu reinigenden Materialien bestehen, wobei Edelstahl und speziell zugelassene Kunststoffe bevorzugt werden. Wände und Böden in Küchen und anderen Lebensmittelverarbeitungsbereichen sollten wasserfest und ebenfalls leicht zu reinigen sein, wofür oft Fliesen oder spezielle Kunststoffbeschichtungen verwendet werden.
Raumaufteilung und Zonenbildung
Die Raumaufteilung in Münchner Gastronomiebetrieben muss den Vorgaben des Kreisverwaltungsreferates (KVR) folgen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Dies schließt eine klare Trennung der verschiedenen Arbeitsbereiche in Lagerung, Vorbereitung, Kochbereich und Spülbereich ein, und es sollte ausreichend Platz für die Bewegung des Personals vorhanden sein, um eine hygienische Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Lüftungssysteme
Effiziente Abzugssysteme und Lüftungsanlagen sind in München erforderlich, um Küchendämpfe, Rauch und Gerüche zu kontrollieren. Diese Systeme müssen den baurechtlichen Vorschriften des Baureferates entsprechen und regelmäßig gewartet werden, um Schimmelbildung und Feuchtigkeitsansammlung zu verhindern.
Spül- und Reinigungsbereiche
Die Gestaltung der Spülbereiche muss den Hygieneanforderungen des Gesundheitsamtes entsprechen, mit getrennten Spülen für Geschirr und für die Lebensmittelzubereitung. Es muss ein ausreichend großer Bereich für die Spülküche vorhanden sein, und Heißwasser- sowie Desinfektionsanlagen sind erforderlich, um eine gründliche Reinigung und Sterilisation von Geschirr und Utensilien zu gewährleisten.
Abfallmanagement
Das Referat für Gesundheit und Umwelt überwacht die Einhaltung der Abfallentsorgungspläne. Diese müssen so gestaltet sein, dass eine hygienische Sammlung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen sichergestellt ist, mit separaten Behältern für Recycling und Abfall, die leicht zugänglich und deutlich gekennzeichnet sind.
Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen müssen den Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes entsprechen und dürfen nicht direkt in Küchen oder Vorbereitungsbereiche führen. Es sollte eine angemessene Anzahl an Handwaschbecken mit Seife, warmem Wasser und Einweghandtüchern oder Lufttrocknern in der Nähe der Arbeitsbereiche vorhanden sein.
Relevante Ämter in München:
Kreisverwaltungsreferat (KVR):
Zuständig für die allgemeine Betriebserlaubnis und die Überprüfung der Raumaufteilung.
Baureferat der Stadt München:
Verantwortlich für die Genehmigung von Bauplänen und Lüftungsanlagen.
Referat für Gesundheit und Umwelt:
Überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften und das Abfallmanagement.
Gesundheitsamt München:
Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung von Hygienevorschriften insbesondere in Bezug auf die Ausstattung und die Sanitäranlagen.
Diese Behörden bieten auch Beratungsdienste an, um Gastronomen bei der Planung und Einrichtung ihrer Betriebe zu unterstützen und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Es ist ratsam, vor Beginn der baulichen Maßnahmen Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen, um eine reibungslose Genehmigung zu gewährleisten.
In München sind die Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gastronomiebetrieben streng geregelt, um den hohen Hygienestandards gerecht zu werden. Hier sind einige spezifische Bestimmungen und die zuständigen Behörden für Gastronomiebetriebe in München:
Materialien und Oberflächen
In München müssen alle Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, den Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes entsprechen. Sie müssen aus glatten, nicht porösen und leicht zu reinigenden Materialien bestehen, wobei Edelstahl und speziell zugelassene Kunststoffe bevorzugt werden. Wände und Böden in Küchen und anderen Lebensmittelverarbeitungsbereichen sollten wasserfest und ebenfalls leicht zu reinigen sein, wofür oft Fliesen oder spezielle Kunststoffbeschichtungen verwendet werden.
Raumaufteilung und Zonenbildung
Die Raumaufteilung in Münchner Gastronomiebetrieben muss den Vorgaben des Kreisverwaltungsreferates (KVR) folgen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Dies schließt eine klare Trennung der verschiedenen Arbeitsbereiche in Lagerung, Vorbereitung, Kochbereich und Spülbereich ein, und es sollte ausreichend Platz für die Bewegung des Personals vorhanden sein, um eine hygienische Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Lüftungssysteme
Effiziente Abzugssysteme und Lüftungsanlagen sind in München erforderlich, um Küchendämpfe, Rauch und Gerüche zu kontrollieren. Diese Systeme müssen den baurechtlichen Vorschriften des Baureferates entsprechen und regelmäßig gewartet werden, um Schimmelbildung und Feuchtigkeitsansammlung zu verhindern.
Spül- und Reinigungsbereiche
Die Gestaltung der Spülbereiche muss den Hygieneanforderungen des Gesundheitsamtes entsprechen, mit getrennten Spülen für Geschirr und für die Lebensmittelzubereitung. Es muss ein ausreichend großer Bereich für die Spülküche vorhanden sein, und Heißwasser- sowie Desinfektionsanlagen sind erforderlich, um eine gründliche Reinigung und Sterilisation von Geschirr und Utensilien zu gewährleisten.
Abfallmanagement
Das Referat für Gesundheit und Umwelt überwacht die Einhaltung der Abfallentsorgungspläne. Diese müssen so gestaltet sein, dass eine hygienische Sammlung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen sichergestellt ist, mit separaten Behältern für Recycling und Abfall, die leicht zugänglich und deutlich gekennzeichnet sind.
Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen müssen den Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes entsprechen und dürfen nicht direkt in Küchen oder Vorbereitungsbereiche führen. Es sollte eine angemessene Anzahl an Handwaschbecken mit Seife, warmem Wasser und Einweghandtüchern oder Lufttrocknern in der Nähe der Arbeitsbereiche vorhanden sein.
Relevante Ämter in München:
Kreisverwaltungsreferat (KVR):
Zuständig für die allgemeine Betriebserlaubnis und die Überprüfung der Raumaufteilung.
Baureferat der Stadt München:
Verantwortlich für die Genehmigung von Bauplänen und Lüftungsanlagen.
Referat für Gesundheit und Umwelt:
Überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften und das Abfallmanagement.
Gesundheitsamt München:
Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung von Hygienevorschriften insbesondere in Bezug auf die Ausstattung und die Sanitäranlagen.
Diese Behörden bieten auch Beratungsdienste an, um Gastronomen bei der Planung und Einrichtung ihrer Betriebe zu unterstützen und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Es ist ratsam, vor Beginn der baulichen Maßnahmen Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen, um eine reibungslose Genehmigung zu gewährleisten.