Das Grundstück ist mit einer TG-Anlage (42 Stellplätze) aus dem Jahre 1972 unterbaut. Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich auf der südöstlichen Grundstücksseite. - Rechteckig bis leicht trapezförmiger Schnitt - Straßenfront ca. 50 Meter -...
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Das Grundstück ist mit einer TG-Anlage (42 Stellplätze) aus dem Jahre 1972 unterbaut. Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich auf der südöstlichen Grundstücksseite. - Rechteckig bis leicht trapezförmiger Schnitt - Straßenfront ca. 50 Meter - Grundstückstiefe ca. 45 Meter - Gartenstadtcharakter Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich einen qualifizierten Bebauungsplanes. Jedoch kommt § 173 BauG „als einfacher Bebauungsplan“ zur Anwendung. - Abstandslinie zur Straße 6 Meter - Beachtung der Baumschutzverordnung Die Tiefgarage (Altbestand): Dienstbarkeiten im Grundbuch für insgesamt 11 Parkrechte der Nachbargrundstücke. Aufgrund des baulichen Zustandes der ca. 1972 erbauten TG-Anlage sind dringende Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Bebaubarkeit: Das Baurecht erfolgt nach §34 BauGB in Verbindung mit dem §30 (3) BauGB – einfacher Bebauungsplan.