immobilie1-ID: 31805793 | Anbieter-ID:
1594
Großzügiges Appartement mit Gartennutzung für eine Person
Das helle, großzügig Appartement wird Ihnen auf den ersten Blick gefallen. Ein separater Hauseingang gibt Ihnen das Gefühl in Ihrem eigenen Reich zu wohnen. Helle, große Fenster und eine neue Küche lassen in der renovierten Wohnung Raum zur...
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Das helle, großzügig Appartement wird Ihnen auf den ersten Blick gefallen. Ein separater Hauseingang gibt Ihnen das Gefühl in Ihrem eigenen Reich zu wohnen. Helle, große Fenster und eine neue Küche lassen in der renovierten Wohnung Raum zur persönlichen Entfaltung. Der idyllische Garten wird ihnen sicherlich unbeschwerte Stunden auf der Sonnenliege sichern.
Nur an eine Person zu Vermieten
Das helle, großzügig Appartement wird Ihnen auf den ersten Blick gefallen. Ein separater Hauseingang gibt Ihnen das Gefühl in Ihrem eigenen Reich zu wohnen. Helle, große Fenster und eine neue Küche lassen in der renovierten Wohnung Raum zur persönlichen Entfaltung. Der idyllische Garten wird ihnen sicherlich unbeschwerte Stunden auf der Sonnenliege sichern.
Nur an eine Person zu Vermieten
Sonstiges
Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte...
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Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen Ihre vollständigen Daten mit Vor- und Nachnamen, postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der entsprechende Energieausweis wurde angefordert, zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns dieser jedoch nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen Ihre vollständigen Daten mit Vor- und Nachnamen, postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der entsprechende Energieausweis wurde angefordert, zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns dieser jedoch nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.