Das ca. 490 m² große Grundstück bietet Ihnen nicht nur ein Zuhause, sondern auch einen echten Rückzugsort im Grünen – perfekt für das tägliche Familienleben. Der Garten eröffnet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten für Groß und Klein. Hier finden Kinder...
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Das ca. 490 m² große Grundstück bietet Ihnen nicht nur ein Zuhause, sondern auch einen echten Rückzugsort im Grünen – perfekt für das tägliche Familienleben. Der Garten eröffnet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten für Groß und Klein. Hier finden Kinder Raum zum Toben, Spielen und Entdecken – sei es im Sandkasten, auf dem Trampolin oder beim Fußballspielen auf der Wiese. Eltern genießen entspannte Sonnenstunden auf der Terrasse oder bei einer Tasse Kaffee unter freiem Himmel, während der Grill auf dem Rasen glüht und das Wochenende zur kleinen Auszeit wird.Ob selbst angebautes Gemüse im Hochbeet, ein eigenes Klettergerüst oder einfach nur ein lauschiges Plätzchen zum Lesen – dieser Garten bietet Platz für all das, was Familien sich wünschen. Dank der idealen Größe lässt sich hier das ganze Jahr über ein aktives und naturnahes Familienleben verwirklichen. Und das Beste: Der Garten ist direkt vom Wohnbereich aus zugänglich – ideal für den fließenden Übergang zwischen drinnen und draußen.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Erbpachtgrundstück, das von der Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt wird. Der aktuell zu zahlende Erbbauzins beträgt jährlich € 8.862,61. Besonders familienfreundlich: Die Stadt Frankfurt gewährt im Rahmen des „Startprogramms für junge Familien“ eine zusätzliche Ermäßigung des Erbbauzinses von 20 % pro Kind, für das eine Kindergeldberechtigung besteht – bis zu 80 % Nachlass sind möglich. Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
*** Beispiel Erbpachtzins: Familie mit 2 Kindern ***
Jährlicher Erbbauzins: 8.862,61 €
Kindergeldberechtigung: 2 Kinder
Ermäßigung: 2 × 20 % = 40 %
Berechnung:
40 % von 8.862,61 € = 3.545,04 €
Neuer Erbbauzins:
8.862,61 € – 3.545,04 € = 5.317,57 € jährlich
Das ca. 490 m² große Grundstück bietet Ihnen nicht nur ein Zuhause, sondern auch einen echten Rückzugsort im Grünen – perfekt für das tägliche Familienleben. Der Garten eröffnet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten für Groß und Klein. Hier finden Kinder Raum zum Toben, Spielen und Entdecken – sei es im Sandkasten, auf dem Trampolin oder beim Fußballspielen auf der Wiese. Eltern genießen entspannte Sonnenstunden auf der Terrasse oder bei einer Tasse Kaffee unter freiem Himmel, während der Grill auf dem Rasen glüht und das Wochenende zur kleinen Auszeit wird.Ob selbst angebautes Gemüse im Hochbeet, ein eigenes Klettergerüst oder einfach nur ein lauschiges Plätzchen zum Lesen – dieser Garten bietet Platz für all das, was Familien sich wünschen. Dank der idealen Größe lässt sich hier das ganze Jahr über ein aktives und naturnahes Familienleben verwirklichen. Und das Beste: Der Garten ist direkt vom Wohnbereich aus zugänglich – ideal für den fließenden Übergang zwischen drinnen und draußen.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Erbpachtgrundstück, das von der Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt wird. Der aktuell zu zahlende Erbbauzins beträgt jährlich € 8.862,61. Besonders familienfreundlich: Die Stadt Frankfurt gewährt im Rahmen des „Startprogramms für junge Familien“ eine zusätzliche Ermäßigung des Erbbauzinses von 20 % pro Kind, für das eine Kindergeldberechtigung besteht – bis zu 80 % Nachlass sind möglich. Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
*** Beispiel Erbpachtzins: Familie mit 2 Kindern ***
Jährlicher Erbbauzins: 8.862,61 €
Kindergeldberechtigung: 2 Kinder
Ermäßigung: 2 × 20 % = 40 %
Berechnung:
40 % von 8.862,61 € = 3.545,04 €
Neuer Erbbauzins:
8.862,61 € – 3.545,04 € = 5.317,57 € jährlich