1961 Baujahr Wohnanlage bestehend aus 5 Mehrfamilienhäuser mit je 8 Wohnungen (insgesamt 40 Wohneinheiten) in gemeinschaftlicher Verwaltung
viergeschossige Massivbauweise
komplett unterkellert
Dachgeschoss nicht ausgebaut
Wohnung Nr. 30 im 2. OG links...
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1961 Baujahr Wohnanlage bestehend aus 5 Mehrfamilienhäuser mit je 8 Wohnungen (insgesamt 40 Wohneinheiten) in gemeinschaftlicher Verwaltung
viergeschossige Massivbauweise
komplett unterkellert
Dachgeschoss nicht ausgebaut
Wohnung Nr. 30 im 2. OG links (Reihenendhaus)
Zweizimmerwohnung mit Balkon
1993 Gas-Zentralheizung inklusive Warmwasseraufbereitung
(Hausnummer 8 und 10, eine gemeinsame Zentralheizung)
Fenster neueren Baujahrs Kunststoff 2fach verglast (2024 Wohnzimmer, 2022 Badezimmer, alle anderen 2019-2021)
Bodenbelag Laminat, PVC, Teppich und Fliesen
Küche mit kleiner Speisekammer
Tageslicht-Duschbad
Balkon
Kellerraum
Hausgeld gemäß Wirtschaftsplan 2025:
umlagefähige Kosten 125,79 €
nicht umlagefähige Kosten 53,85 €
Rücklage 71,53 €
Die Wohnung befindet sich im Leerstand und ist renovierungsbedürftig.
In den nächsten Jahren werden auf die jeweiligen Eigentümer zur Sanierung der Heizung, der Heizungsleitungen und der Wasserleitungen Sonderumlagen zukommen. Es ist dahingehend aber weder ein verbindlicher Beschluss gefasst, noch gibt es Pläne seitens der Stadt Mainz zur Fernwärmeversorgung für dieses Objekt. Der Hinweis dient lediglich der Information.
1961 Baujahr Wohnanlage bestehend aus 5 Mehrfamilienhäuser mit je 8 Wohnungen (insgesamt 40 Wohneinheiten) in gemeinschaftlicher Verwaltung
viergeschossige Massivbauweise
komplett unterkellert
Dachgeschoss nicht ausgebaut
Wohnung Nr. 30 im 2. OG links (Reihenendhaus)
Zweizimmerwohnung mit Balkon
1993 Gas-Zentralheizung inklusive Warmwasseraufbereitung
(Hausnummer 8 und 10, eine gemeinsame Zentralheizung)
Fenster neueren Baujahrs Kunststoff 2fach verglast (2024 Wohnzimmer, 2022 Badezimmer, alle anderen 2019-2021)
Bodenbelag Laminat, PVC, Teppich und Fliesen
Küche mit kleiner Speisekammer
Tageslicht-Duschbad
Balkon
Kellerraum
Hausgeld gemäß Wirtschaftsplan 2025:
umlagefähige Kosten 125,79 €
nicht umlagefähige Kosten 53,85 €
Rücklage 71,53 €
Die Wohnung befindet sich im Leerstand und ist renovierungsbedürftig.
In den nächsten Jahren werden auf die jeweiligen Eigentümer zur Sanierung der Heizung, der Heizungsleitungen und der Wasserleitungen Sonderumlagen zukommen. Es ist dahingehend aber weder ein verbindlicher Beschluss gefasst, noch gibt es Pläne seitens der Stadt Mainz zur Fernwärmeversorgung für dieses Objekt. Der Hinweis dient lediglich der Information.