BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT
Für dieses Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der...
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BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT
Für dieses Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Bitte klären Sie bzw. Ihr Architekt Ihre individuellen Bebauungswünsche mit dem Bauamt ab.
ERSCHLIESSUNG und BAULASTEN
Alle Ver- und Entsorgungsleitungen wie Kanal, Wasser, Strom und Telefon. Die Kosten der Zuführung der Leitungen vom öffentlichen Erschließungsnetz bis zum geplanten Haus sind vom Erwerber zu zahlen, ebenso eventuelle Kanalanschlusskosten.
Aktuelle Erschließungsbeitragsbescheinigungen und die Auskunft aus dem Baulastenver-zeichnis der Stadt Bergisch Gladbach liegen bereits vor. Baulasten bestehen kein. Diese Bescheinigungen werden wir Ihnen gerne bei näherem Interesse zur Verfügung stellen.
KURZBESCHREIBUNG DER BESTANDSIMMOBILIE
Bei der vorhandenen Immobilie handelt es sich um ein kleines, älteres Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 85 m². Die Immobilie wurde ca. 1959 in eingeschossiger Massivbauweise mit Walmdach errichtet. Die Außenmaße sind ca. 7,50 m x 11,50 m. Die Immobilie ist voll unterkellert, das Dachgeschoss nicht ausgebaut.
Insgesamt handelt es sich bei dieser Immobilie um eine baujahrsübliche Bauweise mit veralteten Bau- und Konstruktionselementen. Der Ausstattungsstandard ist als einfach zu beziffern.
- Unterschiedliche Bodenbeläge
- Holzfensterrahmen mit überwiegender Einfachverglasung
- Überwiegend Holzdecken
- Ölzentralheizung (Öltank aus Metall, kein Schutzanstrich, keine Leckschutz- auskleidung
- Überwiegend baujahrstypische Elektroinstallation
- Teilweise gefangene Räume
- Kleine Zimmer
- Überwiegend baujahrstypischer, energetischer Standard
BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT
Für dieses Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Bitte klären Sie bzw. Ihr Architekt Ihre individuellen Bebauungswünsche mit dem Bauamt ab.
ERSCHLIESSUNG und BAULASTEN
Alle Ver- und Entsorgungsleitungen wie Kanal, Wasser, Strom und Telefon. Die Kosten der Zuführung der Leitungen vom öffentlichen Erschließungsnetz bis zum geplanten Haus sind vom Erwerber zu zahlen, ebenso eventuelle Kanalanschlusskosten.
Aktuelle Erschließungsbeitragsbescheinigungen und die Auskunft aus dem Baulastenver-zeichnis der Stadt Bergisch Gladbach liegen bereits vor. Baulasten bestehen kein. Diese Bescheinigungen werden wir Ihnen gerne bei näherem Interesse zur Verfügung stellen.
KURZBESCHREIBUNG DER BESTANDSIMMOBILIE
Bei der vorhandenen Immobilie handelt es sich um ein kleines, älteres Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 85 m². Die Immobilie wurde ca. 1959 in eingeschossiger Massivbauweise mit Walmdach errichtet. Die Außenmaße sind ca. 7,50 m x 11,50 m. Die Immobilie ist voll unterkellert, das Dachgeschoss nicht ausgebaut.
Insgesamt handelt es sich bei dieser Immobilie um eine baujahrsübliche Bauweise mit veralteten Bau- und Konstruktionselementen. Der Ausstattungsstandard ist als einfach zu beziffern.
- Unterschiedliche Bodenbeläge
- Holzfensterrahmen mit überwiegender Einfachverglasung
- Überwiegend Holzdecken
- Ölzentralheizung (Öltank aus Metall, kein Schutzanstrich, keine Leckschutz- auskleidung
- Überwiegend baujahrstypische Elektroinstallation
- Teilweise gefangene Räume
- Kleine Zimmer
- Überwiegend baujahrstypischer, energetischer Standard