BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT
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Für diese Grundstücke existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der...
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BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT
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Für diese Grundstücke existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Im Vorfeld wurde für beide Grundstücke bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die positiv beschieden wurde. Klären Sie Ihre individuellen Bebauungswünsche bitte mit dem Bauamt der Stadt Leverkusen ab.
BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT
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Für diese Grundstücke existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Im Vorfeld wurde für beide Grundstücke bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die positiv beschieden wurde. Klären Sie Ihre individuellen Bebauungswünsche bitte mit dem Bauamt der Stadt Leverkusen ab.