Alles auf einen Blick:
- freistehendes Einfamilienhaus in massiv unterkellerter Holztafelbauweise, Hersteller "Eurohaus" Typ Landhaus "Prestige"
- Wand- und Dachaufbau gemäß Bauakte: Holzständerkonstruktion mit Mineralwolldämmung, außen PU-Schalplatte,...
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Alles auf einen Blick:
- freistehendes Einfamilienhaus in massiv unterkellerter Holztafelbauweise, Hersteller "Eurohaus" Typ Landhaus "Prestige"
- Wand- und Dachaufbau gemäß Bauakte: Holzständerkonstruktion mit Mineralwolldämmung, außen PU-Schalplatte, innen Gipskarton – gedämmt nach Stand der 1980er Jahre
- Dachkonstruktion mit Zwischensparrendämmung (Mineralwolle, ca. 120 mm) bis zur Kehlbalkenlage, laut Baubeschreibung
- Kellerdecke in Stahlbeton, Geschossdecken als Holzbalkendecken
- ca. 160 m² Wohnfläche, 6 Zimmer, 2 Duschbäder + Gäste-WC
- Gaszentralheizung Viessmann (BJ 2010), Warmwasserversorgung zentral
- Isolierverglaste Holzfenster vom Baujahr mit Holzläden, Dachfenster teilweise Kunststoff
- Bodenbeläge: Laminat, Fliesen, Teppich (je nach Raum)
- Massivkamin mit Kassetteneinsatz, ideal für gemütliche Wintertage
- Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässerung
- Betonfertiggarage, befestigte Zufahrt, zusätzlicher Stellplatz
- gepflegter weitläufiger Garten mit Terrasse und Holzlaube
- Erbbaugrundstück, flexible Konditionen (Infos siehe unten)
Die Immobilie steht auf einem Erbbaugrundstück. Im Zuge des Verkaufs wurden von der Erbbaurechtsgeberin folgende Konditionen für eine Anpassung des Erbbauzinses mitgeteilt:
Erbbauzins bei Finanzierung bis 80 % des Kaufpreises
Bei einer Finanzierung bis zu 80 % des Kaufpreises (ohne Verlängerung des Erbbaurechts) wird ein jährlicher Erbbauzins in Höhe von 1.424,79 € festgesetzt.
Erbbauzins bei Finanzierung über 80 % (mit Verlängerung)
Bei einer Finanzierung über 80 % ist aufgrund der Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariats eine Verlängerung des Erbbaurechts bis zum Jahr 2124 erforderlich. In diesem Fall wird der Erbbauzins an die heutigen Bodenrichtwerte angepasst:
Dinglicher Erbbauzins (Grundbucheintrag): 2.070,00 € jährlich
Schuldrechtlicher Erbbauzins (tatsächlich zu zahlen):
1.552,50 € jährlich, sofern die Nutzung durch den Erbbauberechtigten selbst oder durch Familienangehörige 1. und 2. Grades erfolgt
(25 % Reduktion auf den dinglichen Zins bei Eigennutzung)
Alles auf einen Blick:
- freistehendes Einfamilienhaus in massiv unterkellerter Holztafelbauweise, Hersteller "Eurohaus" Typ Landhaus "Prestige"
- Wand- und Dachaufbau gemäß Bauakte: Holzständerkonstruktion mit Mineralwolldämmung, außen PU-Schalplatte, innen Gipskarton – gedämmt nach Stand der 1980er Jahre
- Dachkonstruktion mit Zwischensparrendämmung (Mineralwolle, ca. 120 mm) bis zur Kehlbalkenlage, laut Baubeschreibung
- Kellerdecke in Stahlbeton, Geschossdecken als Holzbalkendecken
- ca. 160 m² Wohnfläche, 6 Zimmer, 2 Duschbäder + Gäste-WC
- Gaszentralheizung Viessmann (BJ 2010), Warmwasserversorgung zentral
- Isolierverglaste Holzfenster vom Baujahr mit Holzläden, Dachfenster teilweise Kunststoff
- Bodenbeläge: Laminat, Fliesen, Teppich (je nach Raum)
- Massivkamin mit Kassetteneinsatz, ideal für gemütliche Wintertage
- Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässerung
- Betonfertiggarage, befestigte Zufahrt, zusätzlicher Stellplatz
- gepflegter weitläufiger Garten mit Terrasse und Holzlaube
- Erbbaugrundstück, flexible Konditionen (Infos siehe unten)
Die Immobilie steht auf einem Erbbaugrundstück. Im Zuge des Verkaufs wurden von der Erbbaurechtsgeberin folgende Konditionen für eine Anpassung des Erbbauzinses mitgeteilt:
Erbbauzins bei Finanzierung bis 80 % des Kaufpreises
Bei einer Finanzierung bis zu 80 % des Kaufpreises (ohne Verlängerung des Erbbaurechts) wird ein jährlicher Erbbauzins in Höhe von 1.424,79 € festgesetzt.
Erbbauzins bei Finanzierung über 80 % (mit Verlängerung)
Bei einer Finanzierung über 80 % ist aufgrund der Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariats eine Verlängerung des Erbbaurechts bis zum Jahr 2124 erforderlich. In diesem Fall wird der Erbbauzins an die heutigen Bodenrichtwerte angepasst:
Dinglicher Erbbauzins (Grundbucheintrag): 2.070,00 € jährlich
Schuldrechtlicher Erbbauzins (tatsächlich zu zahlen):
1.552,50 € jährlich, sofern die Nutzung durch den Erbbauberechtigten selbst oder durch Familienangehörige 1. und 2. Grades erfolgt
(25 % Reduktion auf den dinglichen Zins bei Eigennutzung)