Erbbaurecht - Bungalow aus dem Jahr 1970 mit einem Geschoss, teilweise unterkellert, Flachdach und einer Wohnfläche von 105 m² und angebauter Garage. Raumaufteilung umfasst: Keller mit Flur, Abstellraum, Hobbyraum, Trockenraum und Waschküche;...
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Erbbaurecht - Bungalow aus dem Jahr 1970 mit einem Geschoss, teilweise unterkellert, Flachdach und einer Wohnfläche von 105 m² und angebauter Garage. Raumaufteilung umfasst: Keller mit Flur, Abstellraum, Hobbyraum, Trockenraum und Waschküche; Erdgeschoss mit Windfang, Diele, Garderobe, 2 Bäder, Schrankflur, Küche mit Essbereich und 3 Zimmern.
Das Erscheinungsbild des Objekts ist durchschnittlich, eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Die schriftliche Genehmigung der Grundstückseigentümer ist erforderlich, um den Zuschlag zu erteilen. Erbbaurecht für einen Zeitraum von 99 Jahren (vom 01.10.1964 bis 30.09.2063).
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 312.000,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 218.400,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in unserem kostengünstigen Immobilienversteigerungsservice veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen, um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Serviceinformationen:
Telefonnummer 0221-97459790.
Erbbaurecht - Bungalow aus dem Jahr 1970 mit einem Geschoss, teilweise unterkellert, Flachdach und einer Wohnfläche von 105 m² und angebauter Garage. Raumaufteilung umfasst: Keller mit Flur, Abstellraum, Hobbyraum, Trockenraum und Waschküche; Erdgeschoss mit Windfang, Diele, Garderobe, 2 Bäder, Schrankflur, Küche mit Essbereich und 3 Zimmern.
Das Erscheinungsbild des Objekts ist durchschnittlich, eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Die schriftliche Genehmigung der Grundstückseigentümer ist erforderlich, um den Zuschlag zu erteilen. Erbbaurecht für einen Zeitraum von 99 Jahren (vom 01.10.1964 bis 30.09.2063).
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