Die verkehrsgünstige Lage nach Bremen mit eigenem Bahnhof und die Angebote vor Ort, vom Kindergarten über eine Grundschule bis hin zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten machen Barrien als Wohnort sehr attraktiv. Alle größeren Besorgungen erledigt man...
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Die verkehrsgünstige Lage nach Bremen mit eigenem Bahnhof und die Angebote vor Ort, vom Kindergarten über eine Grundschule bis hin zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten machen Barrien als Wohnort sehr attraktiv. Alle größeren Besorgungen erledigt man in Syke oder Weyhe, auch in Bremen ist man schnell. Das Grundstück liegt in absoluter Zentrumsnähe, rechts der Bundesstraße. Zum Edeka sind es 300 Meter und zur Grundschule 500 Meter. Besser geht es nicht für Groß und Klein. Aber auch der von viel Natur und Wald umgebene Ortsrand ist nicht weit.
Die direkte Nachbarschaft hier ist architektonisch klassisch ausgeprägt, überwiegend durch Einfamilienhäuser. Grundsätzlich hat sich die (Neu-) Bebauung in diesem Areal nach § 34 BauGB zu richten. Das bedeutet, dass das neue Bauvorhaben nach Art, Maß (Größe), Bauweise und zu überbauender Fläche an den umliegenden Gebäuden in der Nachbarschaft orientieren und dazu passen muss. Damit dürfte das Grundstück für eine großzügige und mit der Nachbarschaft verträgliche Wohnbebauung ideal geeignet sein.
Sprechen Sie deshalb Ihr Bauvorhaben im Vorfeld mit den zuständigen Behörden ab.
Die verkehrsgünstige Lage nach Bremen mit eigenem Bahnhof und die Angebote vor Ort, vom Kindergarten über eine Grundschule bis hin zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten machen Barrien als Wohnort sehr attraktiv. Alle größeren Besorgungen erledigt man in Syke oder Weyhe, auch in Bremen ist man schnell. Das Grundstück liegt in absoluter Zentrumsnähe, rechts der Bundesstraße. Zum Edeka sind es 300 Meter und zur Grundschule 500 Meter. Besser geht es nicht für Groß und Klein. Aber auch der von viel Natur und Wald umgebene Ortsrand ist nicht weit.
Die direkte Nachbarschaft hier ist architektonisch klassisch ausgeprägt, überwiegend durch Einfamilienhäuser. Grundsätzlich hat sich die (Neu-) Bebauung in diesem Areal nach § 34 BauGB zu richten. Das bedeutet, dass das neue Bauvorhaben nach Art, Maß (Größe), Bauweise und zu überbauender Fläche an den umliegenden Gebäuden in der Nachbarschaft orientieren und dazu passen muss. Damit dürfte das Grundstück für eine großzügige und mit der Nachbarschaft verträgliche Wohnbebauung ideal geeignet sein.
Sprechen Sie deshalb Ihr Bauvorhaben im Vorfeld mit den zuständigen Behörden ab.