Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine ca. 3,70 m Breite Zufahrt im nördlichen Teil des vorderen Flurstückes (3626) rechts an dem dort stehenden Zweifamilienhaus vorbei. Das Überfahrts- und Leitungsrecht wird sowohl über eine...
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Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine ca. 3,70 m Breite Zufahrt im nördlichen Teil des vorderen Flurstückes (3626) rechts an dem dort stehenden Zweifamilienhaus vorbei. Das Überfahrts- und Leitungsrecht wird sowohl über eine öffentlich-rechtliche Baulast als auch über eine Grunddienstbarkeit abgesichert. Dies hat den Vorteil, dass ein sogenannter "Pfeifenstiel" als Zufahrt nicht mit erworben werden muss.
Durch die rückwärtige Lage wird die Qualität der insgesamt schon ruhigen und grünen Lage noch verbessert. Die Ausrichtung des Grundstückes liegt in südwestlicher Richtung und ist somit als optimal zu bezeichnen.
Das Grundstück ist im Baustufenplan Duvenstedt aus dem Jahr 1955 als W Io ausgewiesen. Dies bedeutet Wohngebiet, ein Vollgeschoss in offener Bauweise. Nach dieser Ausweisung dürfen 20 % des Grundstückes überbaut werden. Zulässig ist ein Vollgeschoss und ein Staffelgeschoss/ausgebautes Dachgeschoss mit nicht mehr als zwei Drittel der Vollgeschossfläche.
Aufgrund der Tatsache, dass diese bauliche Ausweisung nicht mehr den heutigen Anforderungen genügt, erscheint eine Überschreitung der vorgenannten baulichen Ausweisung als denkbar. Einzelheiten bedürfen selbstverständlich der Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt bzw. der Stadtplanungsabteilung.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine ca. 3,70 m Breite Zufahrt im nördlichen Teil des vorderen Flurstückes (3626) rechts an dem dort stehenden Zweifamilienhaus vorbei. Das Überfahrts- und Leitungsrecht wird sowohl über eine öffentlich-rechtliche Baulast als auch über eine Grunddienstbarkeit abgesichert. Dies hat den Vorteil, dass ein sogenannter "Pfeifenstiel" als Zufahrt nicht mit erworben werden muss.
Durch die rückwärtige Lage wird die Qualität der insgesamt schon ruhigen und grünen Lage noch verbessert. Die Ausrichtung des Grundstückes liegt in südwestlicher Richtung und ist somit als optimal zu bezeichnen.
Das Grundstück ist im Baustufenplan Duvenstedt aus dem Jahr 1955 als W Io ausgewiesen. Dies bedeutet Wohngebiet, ein Vollgeschoss in offener Bauweise. Nach dieser Ausweisung dürfen 20 % des Grundstückes überbaut werden. Zulässig ist ein Vollgeschoss und ein Staffelgeschoss/ausgebautes Dachgeschoss mit nicht mehr als zwei Drittel der Vollgeschossfläche.
Aufgrund der Tatsache, dass diese bauliche Ausweisung nicht mehr den heutigen Anforderungen genügt, erscheint eine Überschreitung der vorgenannten baulichen Ausweisung als denkbar. Einzelheiten bedürfen selbstverständlich der Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt bzw. der Stadtplanungsabteilung.