Dieses neu zu bebauende Grundstück ist sicherlich auf Grund der Lage als eine Perle Oststeinbeks anzusehen. Entscheiden Sie, ob Sie dieses tolle Grundstück für Ihr neues EFH mit tollem Garten planen – oder ob sie dem Bebauungsplan der Gemeinde...
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Dieses neu zu bebauende Grundstück ist sicherlich auf Grund der Lage als eine Perle Oststeinbeks anzusehen. Entscheiden Sie, ob Sie dieses tolle Grundstück für Ihr neues EFH mit tollem Garten planen – oder ob sie dem Bebauungsplan der Gemeinde Oststeinbek folgen.
Für dieses Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr.8 in Verbindung mit BauNVO von 1968. Das bedeutet, dass in den „Nichtvollgeschossen“ Aufenthaltsräume sowie Treppen und deren Flure inkl. der Außenwände in die Geschossfläche eingerechnet werden könnten. Näheres ist mit den Behörden zu klären.
Nach jetzigen Stand wäre das vordere Grundstück zur Möllner Landstraße ca. mit 240 m² brutto zu bebauen, der südliche Teil in Richtung Friedhof mit einer Fläche von ca. 226 m² brutto. Es gelten für diesen B-Plan 2 unterschiedliche Geschossflächenzahlen: für einen vorderen Bereich von einer GFZ von 0,25, im hinteren Bereich gilt eine GFZ von 0,15.
Befreiungsanträge werden in Kürze mit den baugenehmigenden Behörden erläutert. Bauvoranfragen gibt es nicht.
Das Grundstück ist mit einem Abrisshaus mit Nebengebäuden bebaut. Der Abriss geht zu Lasten des Erwerbers. Weiter ist der künftige Besitzer des vorderen Bereichs gehalten, ein Wege- und Fahrrecht in den südlichen Bereich einzuräumen. Großartig wäre natürlich eine Familie, die 2 Immobilien für den eigenen Bedarf bauen möchte.
Wir klären gerne alle Details mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Dieses neu zu bebauende Grundstück ist sicherlich auf Grund der Lage als eine Perle Oststeinbeks anzusehen. Entscheiden Sie, ob Sie dieses tolle Grundstück für Ihr neues EFH mit tollem Garten planen – oder ob sie dem Bebauungsplan der Gemeinde Oststeinbek folgen.
Für dieses Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr.8 in Verbindung mit BauNVO von 1968. Das bedeutet, dass in den „Nichtvollgeschossen“ Aufenthaltsräume sowie Treppen und deren Flure inkl. der Außenwände in die Geschossfläche eingerechnet werden könnten. Näheres ist mit den Behörden zu klären.
Nach jetzigen Stand wäre das vordere Grundstück zur Möllner Landstraße ca. mit 240 m² brutto zu bebauen, der südliche Teil in Richtung Friedhof mit einer Fläche von ca. 226 m² brutto. Es gelten für diesen B-Plan 2 unterschiedliche Geschossflächenzahlen: für einen vorderen Bereich von einer GFZ von 0,25, im hinteren Bereich gilt eine GFZ von 0,15.
Befreiungsanträge werden in Kürze mit den baugenehmigenden Behörden erläutert. Bauvoranfragen gibt es nicht.
Das Grundstück ist mit einem Abrisshaus mit Nebengebäuden bebaut. Der Abriss geht zu Lasten des Erwerbers. Weiter ist der künftige Besitzer des vorderen Bereichs gehalten, ein Wege- und Fahrrecht in den südlichen Bereich einzuräumen. Großartig wäre natürlich eine Familie, die 2 Immobilien für den eigenen Bedarf bauen möchte.
Wir klären gerne alle Details mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.