Gemäß des vorliegenden Vorentwurfs des Bebauungsplan Nr. 48 „Adendorf Süd“
mit örtlicher Bauvorschrift und Stand Dezember 2024 wurde die GRZ = 0,25 festgelegt, was einer rechnerisch maximalen Wohnfläche von ca. 306 m² entspricht.
Es ist somit eine...
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Gemäß des vorliegenden Vorentwurfs des Bebauungsplan Nr. 48 „Adendorf Süd“
mit örtlicher Bauvorschrift und Stand Dezember 2024 wurde die GRZ = 0,25 festgelegt, was einer rechnerisch maximalen Wohnfläche von ca. 306 m² entspricht.
Es ist somit eine eingeschossige Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern zulässig. Die Firsthöhe wurde auf großzügige 9,5 m, die Traufhöhe auf 4,0 m festgelegt. Mit Blick auf die Grundstücksgröße ist eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich mit entsprechender Zuwegung möglich.
Je Wohneinheit ist mindestens eine Grundstücksfläche von 350 m² nachzuweisen. Eine zweite Wohnung ist damit ab einer Grundstücksgröße von 700 m² zulässig. Um das sozial wünschenswerte Zusammenleben mehrerer Generationen in einem Haus zu ermöglichen, kann gemäß textlicher Festsetzung ausnahmsweise eine zweite Wohnung (Einliegerwohnung) zugelassen werden, wenn diese nicht größer als 2/3 der Hauptwohnung ist und zusätzlich zur Hauptwohnung 150 m² Grundstücksfläche zur Verfügung stehen. Damit wäre eine Einliegerwohnung erst ab einer Grundstücksgröße von mindestens 500 m² zulässig. Durch diese Festsetzungen wird die aufgelockerte Siedlungsstruktur erhalten.
Weitere Details teilen wir Ihnen gern bei ernsthaftem Kaufinteresse mit bzw. eine finale Bebauung der großzügigen Liegenschaft muss durch einen Architekten erfolgen.
Aktuell befindet sich ein altes Siedlungshaus mit rotem Backstein, Teilkeller, Garage, Werkstatt und überdachter Terrasse aus 1936, renoviert ca. 1990 mit isolierverglasten Fenstern, Gas-Zentralheizung, Dusche im Anbau etc. als Altbestand auf dem vorderen Grundstücksbereich. Hier besteht eine attraktive Option für den Handwerker, der Eigenleistungen einsetzen kann, sich ein Eigenheim nach seinen Vorstellungen zu schaffen, da die Basis des Siedlungshauses als sehr solide zu kennzeichnen ist.
Gemäß des vorliegenden Vorentwurfs des Bebauungsplan Nr. 48 „Adendorf Süd“
mit örtlicher Bauvorschrift und Stand Dezember 2024 wurde die GRZ = 0,25 festgelegt, was einer rechnerisch maximalen Wohnfläche von ca. 306 m² entspricht.
Es ist somit eine eingeschossige Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern zulässig. Die Firsthöhe wurde auf großzügige 9,5 m, die Traufhöhe auf 4,0 m festgelegt. Mit Blick auf die Grundstücksgröße ist eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich mit entsprechender Zuwegung möglich.
Je Wohneinheit ist mindestens eine Grundstücksfläche von 350 m² nachzuweisen. Eine zweite Wohnung ist damit ab einer Grundstücksgröße von 700 m² zulässig. Um das sozial wünschenswerte Zusammenleben mehrerer Generationen in einem Haus zu ermöglichen, kann gemäß textlicher Festsetzung ausnahmsweise eine zweite Wohnung (Einliegerwohnung) zugelassen werden, wenn diese nicht größer als 2/3 der Hauptwohnung ist und zusätzlich zur Hauptwohnung 150 m² Grundstücksfläche zur Verfügung stehen. Damit wäre eine Einliegerwohnung erst ab einer Grundstücksgröße von mindestens 500 m² zulässig. Durch diese Festsetzungen wird die aufgelockerte Siedlungsstruktur erhalten.
Weitere Details teilen wir Ihnen gern bei ernsthaftem Kaufinteresse mit bzw. eine finale Bebauung der großzügigen Liegenschaft muss durch einen Architekten erfolgen.
Aktuell befindet sich ein altes Siedlungshaus mit rotem Backstein, Teilkeller, Garage, Werkstatt und überdachter Terrasse aus 1936, renoviert ca. 1990 mit isolierverglasten Fenstern, Gas-Zentralheizung, Dusche im Anbau etc. als Altbestand auf dem vorderen Grundstücksbereich. Hier besteht eine attraktive Option für den Handwerker, der Eigenleistungen einsetzen kann, sich ein Eigenheim nach seinen Vorstellungen zu schaffen, da die Basis des Siedlungshauses als sehr solide zu kennzeichnen ist.