Der Abriss des Altbestandes ist bereits auf Kosten des Verkäufers erfolgt!
Bebauung nach § 34 Nachbarschaftsbebauung.
Neubauten müssen in diesem Umfeld, welches eine kleinteilige Bebauung aufweist, mit tiefer Traufe geplant werden.
Die...
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Der Abriss des Altbestandes ist bereits auf Kosten des Verkäufers erfolgt!
Bebauung nach § 34 Nachbarschaftsbebauung.
Neubauten müssen in diesem Umfeld, welches eine kleinteilige Bebauung aufweist, mit tiefer Traufe geplant werden.
Die Einfamilienhäuser müssen ein geneigtes Sattel- oder Walmdach mit einer maximalen Traufhöhe bis zu ca. 4,00 m aufweisen sowie einer maximalen Firsthöhe zwischen 7,00 m und 8,80 m gemessen von der gewachsenen Geländeoberkante.
Das Einfamilienhaus muss, wie bereits das ehemalige Bestandsgebäude, traufständig zur Straße ausgerichtet werden.
Die Gesamtversiegelung (Wohngebäude, Terrasse, Garage, Stellplätze, Zufahrt usw.) darf maximal 40 % des Grundstückes betragen. Die Erschließung darf daher nur über die gemeinsame Zufahrt erfolgen. Die notwendigen Stellplätze sind von der gemeinsamen Zufahrt aus anzulegen.
Ob das von Ihnen geplante Haus auf diesem Grundstück möglich ist, erfragen Sie gerne bei der Bauberatung der Gemeinde Seevetal, Frau Meißner, telefonisch dienstags zwischen 8-12 Uhr oder per Mail E-Mail: s.meissner@seevetal.de
Der Abriss des Altbestandes ist bereits auf Kosten des Verkäufers erfolgt!
Bebauung nach § 34 Nachbarschaftsbebauung.
Neubauten müssen in diesem Umfeld, welches eine kleinteilige Bebauung aufweist, mit tiefer Traufe geplant werden.
Die Einfamilienhäuser müssen ein geneigtes Sattel- oder Walmdach mit einer maximalen Traufhöhe bis zu ca. 4,00 m aufweisen sowie einer maximalen Firsthöhe zwischen 7,00 m und 8,80 m gemessen von der gewachsenen Geländeoberkante.
Das Einfamilienhaus muss, wie bereits das ehemalige Bestandsgebäude, traufständig zur Straße ausgerichtet werden.
Die Gesamtversiegelung (Wohngebäude, Terrasse, Garage, Stellplätze, Zufahrt usw.) darf maximal 40 % des Grundstückes betragen. Die Erschließung darf daher nur über die gemeinsame Zufahrt erfolgen. Die notwendigen Stellplätze sind von der gemeinsamen Zufahrt aus anzulegen.
Ob das von Ihnen geplante Haus auf diesem Grundstück möglich ist, erfragen Sie gerne bei der Bauberatung der Gemeinde Seevetal, Frau Meißner, telefonisch dienstags zwischen 8-12 Uhr oder per Mail E-Mail: s.meissner@seevetal.de