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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von
AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3
Geldwäschegesetz (GwG) dazu...
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von
AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3
Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung
einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners
festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass
wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises
festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) –
beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person
benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus
welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw.
Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.