Es handelt sich um zwei Wohngrundstücke, Wohneigentum Nr. 1 und 2. Wohneigentum Nr. 1 ist ein unbebautes Grundstück, das lediglich mit einem Carport bebaut ist. Wohneigentum Nr. 2 umfasst ein Einfamilienhaus, das sich im hinteren Teil des Grundstücks...
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Es handelt sich um zwei Wohngrundstücke, Wohneigentum Nr. 1 und 2. Wohneigentum Nr. 1 ist ein unbebautes Grundstück, das lediglich mit einem Carport bebaut ist. Wohneigentum Nr. 2 umfasst ein Einfamilienhaus, das sich im hinteren Teil des Grundstücks befindet. Das Haus ist eingeschossig, unterkellert, hat eine Wohnfläche von 153,40 m² und wurde im Jahr 1965 erbaut.
Das Sondergrundstück Nr. 1, das an der Straße liegt, wurde offensichtlich nie errichtet. Das Wohnhaus auf dem hinteren Teil des Grundstücks, das als Sondergrundstück Nr. 2 bezeichnet wird, ist größtenteils durch ein Feuer zerstört worden und muss größtenteils abgerissen werden.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 590.000,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 413.000,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in unserem kostengünstigen Immobilienversteigerungsservice veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen, um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Serviceinformationen:
Telefonnummer 0221-97459790.
Es handelt sich um zwei Wohngrundstücke, Wohneigentum Nr. 1 und 2. Wohneigentum Nr. 1 ist ein unbebautes Grundstück, das lediglich mit einem Carport bebaut ist. Wohneigentum Nr. 2 umfasst ein Einfamilienhaus, das sich im hinteren Teil des Grundstücks befindet. Das Haus ist eingeschossig, unterkellert, hat eine Wohnfläche von 153,40 m² und wurde im Jahr 1965 erbaut.
Das Sondergrundstück Nr. 1, das an der Straße liegt, wurde offensichtlich nie errichtet. Das Wohnhaus auf dem hinteren Teil des Grundstücks, das als Sondergrundstück Nr. 2 bezeichnet wird, ist größtenteils durch ein Feuer zerstört worden und muss größtenteils abgerissen werden.
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