Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss des Hauses und verfügt über bis zu 2 Schlafzimmer, ein Gäste-WC, Tageslichtbad mit Badewanne -Dusche. Kochen-Essen und der Wohnbereich sind nicht ineinander übergehend, die Wohnung ist sehr hell und...
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Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss des Hauses und verfügt über bis zu 2 Schlafzimmer, ein Gäste-WC, Tageslichtbad mit Badewanne -Dusche. Kochen-Essen und der Wohnbereich sind nicht ineinander übergehend, die Wohnung ist sehr hell und freundlich geschnitten. Der Balkon ist ca. 11 m² groß. Ein separater ca. 200 m² großer Garten wurde vom letzten Mieter gepflegt und genutzt. Auch der neue Mieter hat unter Umständen diese Rechte und Pflichten. Haustiere sind nicht erwünscht und die Vermietung soll an ruhige Mieter erfolgen, die ein soziales Miteinander zu schätzen wissen. Ob gegebenenfalls die Übernahme der Küche des Vormieters möglich ist, und zu welchen Bedingungen war bei Erstellung des Exposé noch nicht bekannt. Es gibt bautechnisch die Möglichkeit, im Wohnbereich einen Kamin einzubauen. Dieser muss allerdings bei Auszug wieder fachmännisch entfernt werden. Die Einbauküche des derzeitigen Mieters ist ca. 15 Jahre alt, nochverwendbar, kann für 500 € übernommen werden. Ein Standkühlschrank ist dann noch erforderlich. Sollte sich herausstellen, dass der Kaminofen (Hark) den aktuellen Vorschriften entspricht, kann er gegebenenfalls, unter Auflagen von der Vormieterin übernommen werden.
Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss des Hauses und verfügt über bis zu 2 Schlafzimmer, ein Gäste-WC, Tageslichtbad mit Badewanne -Dusche. Kochen-Essen und der Wohnbereich sind nicht ineinander übergehend, die Wohnung ist sehr hell und freundlich geschnitten. Der Balkon ist ca. 11 m² groß. Ein separater ca. 200 m² großer Garten wurde vom letzten Mieter gepflegt und genutzt. Auch der neue Mieter hat unter Umständen diese Rechte und Pflichten. Haustiere sind nicht erwünscht und die Vermietung soll an ruhige Mieter erfolgen, die ein soziales Miteinander zu schätzen wissen. Ob gegebenenfalls die Übernahme der Küche des Vormieters möglich ist, und zu welchen Bedingungen war bei Erstellung des Exposé noch nicht bekannt. Es gibt bautechnisch die Möglichkeit, im Wohnbereich einen Kamin einzubauen. Dieser muss allerdings bei Auszug wieder fachmännisch entfernt werden. Die Einbauküche des derzeitigen Mieters ist ca. 15 Jahre alt, nochverwendbar, kann für 500 € übernommen werden. Ein Standkühlschrank ist dann noch erforderlich. Sollte sich herausstellen, dass der Kaminofen (Hark) den aktuellen Vorschriften entspricht, kann er gegebenenfalls, unter Auflagen von der Vormieterin übernommen werden.