Das Grundstück liegt in dem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Schneewinkel" der Gemeinde Reichenschwand, in dem unter anderem folgende Festsetzungen getroffen sind: Allgemeines Wohngebiet, Errichtung eines Hauses mit Erdgeschoss und...
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Das Grundstück liegt in dem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Schneewinkel" der Gemeinde Reichenschwand, in dem unter anderem folgende Festsetzungen getroffen sind: Allgemeines Wohngebiet, Errichtung eines Hauses mit Erdgeschoss und Dachgeschoss als Satteldach, wobei Dachneigung und Firstrichtung in diesem Bereich nicht vorgeschrieben sind. Da bei einer Bebauung mit einem normal großen Haus (Aussenmaße zwischen ca. 8 Meter mal 10 Meter und ca. 10 Meter mal 13 Metern) eine Baugrenze des Bebauungsplanes um ca. 2 bis 4 Meter überschritten wird, muss im Zuge des Bauantrages eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt werden. Ein Bauvorhaben sollte deshalb auch mit der Gemeinde Reichenschwand abgestimmt werden. Der Bauplatz wird von einem größeren, bereits bebauten Grundstück abgetrennt und noch entsprechend vermessen.
Das Grundstück liegt in dem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Schneewinkel" der Gemeinde Reichenschwand, in dem unter anderem folgende Festsetzungen getroffen sind: Allgemeines Wohngebiet, Errichtung eines Hauses mit Erdgeschoss und Dachgeschoss als Satteldach, wobei Dachneigung und Firstrichtung in diesem Bereich nicht vorgeschrieben sind. Da bei einer Bebauung mit einem normal großen Haus (Aussenmaße zwischen ca. 8 Meter mal 10 Meter und ca. 10 Meter mal 13 Metern) eine Baugrenze des Bebauungsplanes um ca. 2 bis 4 Meter überschritten wird, muss im Zuge des Bauantrages eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt werden. Ein Bauvorhaben sollte deshalb auch mit der Gemeinde Reichenschwand abgestimmt werden. Der Bauplatz wird von einem größeren, bereits bebauten Grundstück abgetrennt und noch entsprechend vermessen.