Die Immobilie befindet sich in einem Zustand, der überwiegend dem ursprünglichen Bau- und Modernisierungsstand entspricht und somit Raum für eine zeitgemäße Anpassung an heutige Wohn- und Energiestandards bietet. Insgesamt besteht ein umfassender...
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Die Immobilie befindet sich in einem Zustand, der überwiegend dem ursprünglichen Bau- und Modernisierungsstand entspricht und somit Raum für eine zeitgemäße Anpassung an heutige Wohn- und Energiestandards bietet. Insgesamt besteht ein umfassender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, wodurch Käufer die Möglichkeit erhalten, das Haus nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und aufzuwerten. Die Beheizung erfolgt über zwei separate Heizungsanlagen unterschiedlichen Baujahrs: eine Anlage stammt aus dem Jahr 1973, eine weitere wurde 2015 erneuert. Die Warmwasserversorgung erfolgt über Durchlauferhitzer. Neben der Möglichkeit einer umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung der Bestandsimmobilie nach Ihren individuellen Vorstellungen bietet das attraktive Grundstück zudem hervorragendes Potenzial für eine Neubebauung mit einem modernen Neubau. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Eine Bebauung richtet sich daher nach § 34 BauGB und muss sich hinsichtlich Art und Maß der Nutzung in die umliegende Nachbarbebauung einfügen. Eine mögliche Neubebauung ist vom Käufer eigenständig und in Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt zu prüfen.
Die Immobilie befindet sich in einem Zustand, der überwiegend dem ursprünglichen Bau- und Modernisierungsstand entspricht und somit Raum für eine zeitgemäße Anpassung an heutige Wohn- und Energiestandards bietet. Insgesamt besteht ein umfassender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, wodurch Käufer die Möglichkeit erhalten, das Haus nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und aufzuwerten. Die Beheizung erfolgt über zwei separate Heizungsanlagen unterschiedlichen Baujahrs: eine Anlage stammt aus dem Jahr 1973, eine weitere wurde 2015 erneuert. Die Warmwasserversorgung erfolgt über Durchlauferhitzer. Neben der Möglichkeit einer umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung der Bestandsimmobilie nach Ihren individuellen Vorstellungen bietet das attraktive Grundstück zudem hervorragendes Potenzial für eine Neubebauung mit einem modernen Neubau. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Eine Bebauung richtet sich daher nach § 34 BauGB und muss sich hinsichtlich Art und Maß der Nutzung in die umliegende Nachbarbebauung einfügen. Eine mögliche Neubebauung ist vom Käufer eigenständig und in Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt zu prüfen.