Grundstück 9.204 m², davon etwa 5.000 m² gewerbliche Baufläche
Mögliche bauliche Nutzung: Gewerbebetrieb mit geringem Störungsgrad
Mögliche Bebauung: maximale Firsthöhe ca. 9,10 m, maximale Traufhöhe ca. 8,80 m, Flachdach möglich
Medien: Trinkwasser,...
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Grundstück 9.204 m², davon etwa 5.000 m² gewerbliche Baufläche
Mögliche bauliche Nutzung: Gewerbebetrieb mit geringem Störungsgrad
Mögliche Bebauung: maximale Firsthöhe ca. 9,10 m, maximale Traufhöhe ca. 8,80 m, Flachdach möglich
Medien: Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas, Telefon/Internet (aktuell bis 100 Mbit/s, Glasfaseranschluss in Vorbereitung)
Bestand:
1. Zweifamilienhaus
- OG (Wfl./Gfl. 70,55 m²): Räume 15,45 m², 13,91 m², 12,31 m² und 12,2 m², Bad (mit Wanne, Fenster und WC) 3,0 m², Küche 6,5 m², Korridor 7,18 m²
- EG (Wfl./Gfl. 82,63 m²): Räume 18,75 m², 15,5 m², 15,44 m² und 13,95 m², Bad (mit Wanne, Fenster und WC) 4,1 m², Küche 8,04 m², Korridor 6,85 m²
- KG: Vier Räume + Waschraum mit Dusche
Sanierungsschritte:
1989: Ein Holzfenster im OG (einfach verglast)
1995: Einbau Gasheizung (Niederdruck, Buderus)
2000: Dacheindeckung (Bieberschwanztondachziegel glasiert)
2005: Fenster Erdgeschoss Holz ISO (zweifach verglast)
2006: Erneuerung Bäder EG und OG
2010: Fenster Obergeschoss und Dach Holz/Alu ISO (zweifach verglast)
2019: Erneuerung Zählerschrank Strom
2. Nebengebäude14 m x 5 m (2013 Neueindeckung Dach mit Bitumenbahnen)
3. Garage3 m x 6 m
4. Carport17 m x 6 m (5 Stellpätze)
5. Gewächshaus30 m x 6 m
Baurechtliche Auskunft: "Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines einfachen oder qualifizierten Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Eine bauliche Entwicklung leitet sich vorliegend aus den Vorschriften des § 34 BauGB ab. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Flurstück befindet sich gemäß BauNVO in einer Gemengelage und kann daher sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt werden."
Grundstück 9.204 m², davon etwa 5.000 m² gewerbliche Baufläche
Mögliche bauliche Nutzung: Gewerbebetrieb mit geringem Störungsgrad
Mögliche Bebauung: maximale Firsthöhe ca. 9,10 m, maximale Traufhöhe ca. 8,80 m, Flachdach möglich
Medien: Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas, Telefon/Internet (aktuell bis 100 Mbit/s, Glasfaseranschluss in Vorbereitung)
Bestand:
1. Zweifamilienhaus
- OG (Wfl./Gfl. 70,55 m²): Räume 15,45 m², 13,91 m², 12,31 m² und 12,2 m², Bad (mit Wanne, Fenster und WC) 3,0 m², Küche 6,5 m², Korridor 7,18 m²
- EG (Wfl./Gfl. 82,63 m²): Räume 18,75 m², 15,5 m², 15,44 m² und 13,95 m², Bad (mit Wanne, Fenster und WC) 4,1 m², Küche 8,04 m², Korridor 6,85 m²
- KG: Vier Räume + Waschraum mit Dusche
Sanierungsschritte:
1989: Ein Holzfenster im OG (einfach verglast)
1995: Einbau Gasheizung (Niederdruck, Buderus)
2000: Dacheindeckung (Bieberschwanztondachziegel glasiert)
2005: Fenster Erdgeschoss Holz ISO (zweifach verglast)
2006: Erneuerung Bäder EG und OG
2010: Fenster Obergeschoss und Dach Holz/Alu ISO (zweifach verglast)
2019: Erneuerung Zählerschrank Strom
2. Nebengebäude14 m x 5 m (2013 Neueindeckung Dach mit Bitumenbahnen)
3. Garage3 m x 6 m
4. Carport17 m x 6 m (5 Stellpätze)
5. Gewächshaus30 m x 6 m
Baurechtliche Auskunft: "Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines einfachen oder qualifizierten Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Eine bauliche Entwicklung leitet sich vorliegend aus den Vorschriften des § 34 BauGB ab. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Flurstück befindet sich gemäß BauNVO in einer Gemengelage und kann daher sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt werden."